Bekanntmachung Bauleitplanung der Gemeinde Böbing: Teilflächennutzungsplan

Bauleitplanung der Gemeinde Böbing: Teilflächennutzungsplan gemäß § 5 Abs. 2 b BauGB zur planungsrechtlichen Steuerung der Zuverlässigkeit von Mobilfunkanlagen im Außenbereich nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB

hier: Bekanntmachung gem. § 6 Abs. 5 BauGB

Der Geltungsbereich des im Betreff genannten Teilflächennutzungsplans umfasst das gesamte Gemeindegebiet von Böbing. Der Gemeinderat von Böbing hat für den im Betreff genannten Teilflächennutzungsplan auf seiner Sitzung am 23.04.2018 den Feststellungsbeschluss gefasst. Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat mit Bescheid vom 23.04.2018 die Genehmigung nach § 6 BauGB ausgesprochen.

Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.

Der Teilflächennutzungsplan liegt mit Begründung in den Geschäftsräumen der Gemeinde Böbing, Kirchstr. 22, 82389 Böbing und der Verwaltungsgemeinschaft Rottenbuch, Klosterhof 42, 82401 Rottenuch zu den üblichen Dienstzeiten aus. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung einsehen. Über den Inhalt wird Auskunft gegeben.

Bekanntmachung Teilflächennutzungsplan Mobilfunk