Am 15 11.2018 hat das bayrische Innenministerium entschieden, dem Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens stattzugeben. Die Eintragungsfrist wurde auf den 31.01.19 – 13.02.19 angesetzt. Innerhalb dieser 14 Tage müssen sich 10% der Abstimmungsberechtigten in Bayern in den Gemeinden eintragen, damit ein Volksentscheid im Sommer stattfinden kann. Dies ist zu den normalen Öffnungszeiten im Gemeindeamt Böbing …