Ansprechpartner:
Bürgermeister Peter Erhard
Zuständig für Gewerbetreibende in Böbing:
Kontaktinformationen:
Hofstr. 23, 82362 Weilheim
Region Weilheim-Schongau, Wirtschaftsförderung
Ansprechpartner:
Frau Eibl
Vor der Eröffnung ist oft eine Bauberatung/ Baugenehmigung notwendig. So führt etwa eine gewerbliche Tätigkeit in einer privat genutzten Wohnung zu einer Nutzungsänderung, ebenso wie die Umwandlung eines Ladengeschäftes in eine Praxis.
Ansprechpartner:
Bürgermeister Peter Erhard
An-, Um- und Abmeldungen von Gewerbebetrieben
Abteilung Bürgerbüro und Öffentliche Sicherheit
Ansprechpartner:
Frau Staltmeier
Die durch Bundesgesetz erhobene Gewerbesteuer wird nach dem Grundlagenbescheid des Finanzamtes festgesetzt. Der Hebesatz in Böbing beträgt 310 Prozent.
Kontaktinformationen:
Ansprechpartner:
Landratsamt Weilheim-Schongau
Beim Betrieb eines zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerks oder der Ausübung einer handwerksähnlichen Tätigkeit ist die Eintragung in die Handwerksrolle notwendig. Anschließend erfolgt die Aushändigung einer Handwerkskarte.
Sämtliche Gewerbetreibende, die nicht im Handwerk tätig sind, gehören per Gesetz der Industrie- und Handelskammer an. Diese vertritt die Interessen der gewerblich Tätigen vor staatlichen Stellen.
Elektrizitätsvereinigung Böbing eG
Ansprechpartner:
Frau Andrea Leyerer
Ansprechpartner:
Bürgermeister Peter Erhard
Die Wirtschaftsförderung ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen von Existenzgründung und Neuansiedlung ebenso wie bei Veränderungen in bestehenden Unternehmen und bei der Standortsuche.
Ansprechpartner:
Bürgermeister Peter Erhard