Schöffenwahl und Jungendschöffenwahl 2023

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Die Gemeinde Böbing muss dem Amtsgericht Weilheim i.OB dazu eine Person vorzuschlagen.

Die entsprechende Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste können Sie auf unserer Homepage oder am Anschlagkasten einsehen. Ebenso können Sie aus dem beigefügten Auszug aus der Schöffen-Bekanntmachung die Voraussetzungen für die Berufung zum Schöffen ersehen.

Sofern Sie jemanden bzw. sich selbst für die Vorschlagsliste benennen möchten, füllen Sie bitte den Bewerbungsbogen aus und leiten diesen unterschrieben bis spätestens 27.03.2023 an die Gemeinde Böbing, Kirchstr. 22, 82389 Böbing zu.

Auf der Homepage des Bayer. Staatsministeriums der Justiz können Sie unter folgendem Link weitere Informationen zum Schöffenamt abrufen:

https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/

Gleichzeitig findet in diesem Jahr die Jugend-Schöffenwahl statt. Für die Wahl der Jugendschöffen im Landkreis Weilheim-Schongau werden insgesamt 20 Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht Weilheim i.OB und am Landgericht München II als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis spätestens Freitag, den 24.03.2023 an das Landratsamt Weilheim-Schongau, Amt für Jugend und Familie, Pütrichstraße 10, 82362 Weilheim. Nähere Informationen auf der gemeindlichen Homepage.

Für weitere Rückfragen steht Herr Vogt, 08867/9110-14 gerne zur Verfügung.

Bewerbungsbogen Schöffenwahl 2023

Jugendschöffen_Bewerbungsformular_2023