Der Gemeinderat der Gemeinde Böbing hat in der Sitzung am 20.12.2021 den Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehr gem. Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.