Informationen für Gewerbetreibende

Hier finden Gewerbetreibende wichtige Informationen und Ansprechpartner.

Hier finden Sie den richtigen Ansprechpartner für Ihr Gewerbe

Abteilung Gemeinde-, Grünplanung und Umweltschutz

Finanzamt Weilheim-Schongau

Zuständig für Gewerbetreibende in Böbing:

Finanzierungs- und Fördermittel­beratung

Region Weilheim-Schongau, Wirtschaftsförderung

Gemeindeplanung (Bauaufsicht) Gemeinde Böbing

Vor der Eröffnung ist oft eine Bauberatung / Baugenehmigung notwendig. So führt etwa eine gewerbliche Tätigkeit in einer privat genutzten Wohnung zu einer Nutzungsänderung, ebenso wie die Umwandlung eines Ladengeschäftes in eine Praxis.

Gewerbeaufsichtsamt München Land

Zuständig für Gewerbetreibende in Böbing:

Gewerbestelle der Gemeinde Böbing

An-, Um- und Abmeldungen von Gewerbebetrieben
Abteilung Bürgerbüro und Öffentliche Sicherheit

Gewerbesteuer der Gemeinde Böbing

Die durch Bundesgesetz erhobene Gewerbesteuer wird nach dem Grundlagenbescheid des Finanzamtes festgesetzt. Der Hebesatz in Böbing beträgt 310 Prozent.st

Gründungsberatung

Handwerkskammer für München und Oberbayern

Beim Betrieb eines zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerks oder der Ausübung einer handwerksähnlichen Tätigkeit ist die Eintragung in die Handwerksrolle notwendig. Anschließend erfolgt die Aushändigung einer Handwerkskarte.

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

Sämtliche Gewerbetreibende, die nicht im Handwerk tätig sind, gehören per Gesetz der Industrie- und Handelskammer an. Diese vertritt die Interessen der gewerblich Tätigen vor staatlichen Stellen.

Lebensmittelüberwachung

Veterinäramt / Amt für Verbraucherschutz

Elektrizitätsvereinigung Böbing eG

Wasserversorgung Gemeinde Böbing / Abwasserbeseitigung Gemeinde Böbing

Wirtschaftsförderung Gemeinde Böbing

Die Wirtschaftsförderung ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen von Existenzgründung und Neuansiedlung ebenso wie bei Veränderungen in bestehenden Unternehmen und bei der Standortsuche.