Steuern, Gebühren, Beiträge und Satzungen
Hier finden Sie wichtige Infos rund um Steuern, Gebühren und Satzungen.
Steuern
Gewerbesteuer | Hebesatz 310 v. H. |
Grundsteuer A | ab 01.01.2025 Hebesatz 290 v. H. |
Grundsteuer B | ab 01.01.2025 Hebesatz 290 v. H. |
Hundesteuer | ab 01.01.2025 75,00 € für jeden Hund |
Satzungen und Gebühren
Satzung der Gemeinde Böbing: https://www.rottenbuch.de/de/satzungen-boebing.html
Friedhofsgebühren
Friedhofs- und Bestattungssatzung vom 14.02.2022 herunterladen …
Satzung über die Erhebung von Gebühren vom 14.02.2022 herunterladen …
- Die Grabgebühr für das Nutzungsrecht an einer Familiengrabstätte beträgt bei erstmaliger Nutzung 30,- € pro Jahr.
Für eine Verlängerung von 15 Jahren des Grabnutzungsrechts wird ein Jahresbetrag in gleicher Höhe erhoben. - Die Grabgebühr für das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstätte beträgt bei erstmaliger Nutzung 30,00 € pro Jahr.
Für eine Verlängerung von 15 Jahren des Grabnutzungsrechts wird ein Jahresbetrag in gleicher Höhe erhoben. - Die Grabgebühr für das Nutzungsrecht an einer Urnengrabstätte beträgt bei erstmaliger Nutzung 30,00 € pro Jahr.
Für eine Verlängerung von 10 Jahren des Grabnutzungsrechts wird ein Jahresbetrag in gleicher Höhe erhoben. - Die Grabgebühr für das Nutzungsrecht an einer Einzelgrabstelle am Urnenbaum beträgt bei erstmaliger Nutzung 30,00 € pro Jahr.
Für eine Verlängerung von 10 Jahren des Grabnutzungsrechts wird ein Jahresbetrag in gleicher Höhe erhoben. - Die Grabgebühr für das Nutzungsrecht an einer Gemeinschaftsgrabstelle am Urnenbaum beträgt bei erstmaliger Nutzung 30,00 € pro Jahr.
Für eine Verlängerung von 10 Jahren des Grabnutzungsrechts wird ein Jahresbetrag in gleicher Höhe erhoben. Zusätzlich fällt eine einmalige
Beteiligung am gemeinschaftlichen Grabstein und Messingschild in Höhe von 250 € an. - Erstreckt sich eine Ruhefrist über die Dauer des Grabnutzungsrechts i.S. des Absatzes 1 hinaus, so ist die zur Verlängerung
des Nutzungsrechts festgesetzte Gebühr anteilig bis zum Ablauf der Ruhefrist im Voraus zu entrichten. - Bei Verzicht auf ein Grabnutzungsrecht erhält der Verzichtende vom Tag der Rechtswirksamkeit ab für die vollen Jahre,
die das Grabnutzungsrecht noch bestanden hätte, die bei Erwerb bzw. Verlängerung des Rechts für diese Jahre geleistete
Grabgebühr zurückerstattet.

Urnenbaum
- Die Grabgebühr für das Nutzungsrecht an einer Einzelgrabstelle am Urnenbaum beträgt bei erstmaliger Nutzung 30,00 € pro Jahr. Für eine Verlängerung von 10 Jahren des Grabnutzungsrechts wird ein Jahresbetrag in gleicher Höhe erhoben.
- Die Grabgebühr für das Nutzungsrecht an einer Gemeinschaftsgrabstelle am Urnenbaum beträgt bei erstmaliger Nutzung 30,00 € pro Jahr. Für eine Verlängerung von 10 Jahren des Grabnutzungs-rechts wird ein Jahresbetrag in gleicher Höhe erhoben. Zusätzlich fällt eine einmalige Beteiligung am gemeinschaftlichen Grabstein und Messingschild in Höhe von 250 € an.
- Erstreckt sich eine Ruhefrist über die Dauer des Grabnutzungsrechts i.S. des Absatzes 1 hinaus, so ist die zur Verlängerung des Nutzungs-rechts festgesetzte Gebühr anteilig bis zum Ablauf der Ruhefrist im Voraus zu entrichten.
- Bei Verzicht auf ein Grabnutzungsrecht erhält der Verzichtende vom Tag der Rechtswirksamkeit ab für die vollen Jahre, die das Grabnutzungsrecht noch bestanden hätte, die bei Erwerb bzw. Verlängerung des Rechts für diese Jahre geleistete Grabgebühr zurückerstattet.
Leichenhaus und sonstige Gebühren
- Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses beträgt seit 01.01.2023 70,00 €
- Die Verwaltungsgebühr für die Abwicklung der Beerdigung beträgt seit 01.01.2017 50,00 €
- Für sonstige Leistungen, die in dieser Satzung nicht aufgeführt sind, werden gesonderte Vereinbarungen über die Kostenerstattung getroffen.
Das für solche Leistungen erhobene Entgelt bestimmt sich nach den tatsächlichen Aufwendungen. Das gilt auch dann, wenn eine Vereinbarung nicht getroffen wurde.
Müllabfuhrkosten
Die Abfallgebühren und Entsorgungspreise an den Wertstoffhöfen finden Sie direkt auf den Seiten der EVA-Abfallentsorgung.
Alle Abfuhrtermine für Restmüll, Biomüll, Gelber Sack, Altpapier und Giftmüll können Sie hier downloaden: EVA Abfallentsorgung