Die durch Bundesgesetz erhobene Gewerbesteuer wird nach dem Grundlagenbescheid des Finanzamtes festgesetzt. Der Hebesatz in Böbing beträgt 310 Prozent.
Die durch Bundesgesetz erhobene Gewerbesteuer wird nach dem Grundlagenbescheid des Finanzamtes festgesetzt. Der Hebesatz in Böbing beträgt 310 Prozent.