Der Gemeinderat Böbing hat in seiner Sitzung am 11. Mai eine Geschäftsordnung und eine Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts für die Gemeinde Böbing erlassen. Die beiden Satzungen treten zum 01.05.2020 in Kraft und können zu den üblichen Dienstzeiten in den Geschäftsräumen der Gemeinde Böbing und in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Rottenbuch, sowie auf der gemeindlichen Homepage eingesehen werden.
Bekanntmachung Geschäftsordnung
Satzung Gemeindeverfassungsrecht
Geschäftsordnung Gemeinderat Böbing