öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
der im Betreff genannte Bebauungsplan soll anch Beschluss des Gemeinderates vom 06.09.2021 im vereinfachten Verfahren geändert werden.
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
der im Betreff genannte Bebauungsplan soll anch Beschluss des Gemeinderates vom 06.09.2021 im vereinfachten Verfahren geändert werden.