öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der im Betreff genannte Bebauungsplan soll nach Beschluss des Gemeinderates vom 06.09.21 im vereinfachten Verfahren geändert werden.
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der im Betreff genannte Bebauungsplan soll nach Beschluss des Gemeinderates vom 06.09.21 im vereinfachten Verfahren geändert werden.