gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB
Über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Böbing, Teilflächen der Flurnummern 117
Bekanntmachung über eine erneute, verkürzte Auslegung gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 BauGB