Bauleitplaung der Gemeinde Böbing:
Bebauungsplan zur Lenkung der Mobilversorung
Teil I als Neuaufstellung für alle bebauten Gebiete des nicht überplanten Innenbereichs
Teil II als Änderung aller rechtsgültigen einfachen Bebauungspläne gemäß §30 Abs. 3 BauGB
Teil III als Änderung rechtsgültiger Bebauungspläne mit den Mindestfestsetzungen gem. §30 Abs. 1 BauGB
hier: Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Böbing hat am 12.03.2018 den in Betreff genannten Bebauungsplan zu Lenkung der Mobilversorgung in der Fassung vom 12.03.2018 als Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§10 Abs. 3 Satz 4 BauGB)