Bebauungsplan „Im Luß-MI“; hier: Bekanntmachung gemäß §10 Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Böbing hat am 27.05.2019 den im Betreff genannten Bebauungsplan in der Fassung vom 27.05.2019 als Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§10 Abs. 3 Satz 4 BauGB)