hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Anlage: Bekanntmachung
Der im Betreff genannte Bebauungsplan soll gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 19.06.2017 im vereinfachten Verfahren geändert werden. Die Änderung sieht im Bereich der Grundstücke Flurnummer 133/6 und 133/18 die Möglichkeit einer Bebauung von zwei Doppelhaushälften vor.
Der Entwurf wird mit dem Erläuterungsbericht in den Geschäftsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Rottenbuch und der Gemeindekanzlei Böbing in der Zeit vom
28. März 2018 bis 30. April 2018
gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist kann jedermann zu der dienstüblichen Zeit Einsicht nehmen. Die Unterlagen werden erörtert und Fragen beantwortet. Während dieser Frist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zu Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungsnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Böbing, den 20. März 2018
Erhard Peter Erster Bügermeister