Bekanntmachung

über die erneute Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB für die Einbeziehungssatzung für die Festlegung der Außenbereichsfläche Fl.Nr. 1480, in dem im Zusammenhang bebauten Ort Böbing

Bekanntmachung 02.10.2019

Der Gemeinderat von Böbing hat in seiner Sitzung am 27.05.2019 beschlossen die Einbeziehungssatzung „Am Steig“ für die Fl.Nr. 1480 gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen. Mit der Ausarbeitung der Planung ist die Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, Richard-Wagner-Str. 6, 86356 Neusäß beauftragt worden.

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB erfolgt in der Zeit vom 05.07.2019 bis 07.08.2019. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.09.2019 die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Bürger abgewogen. Der nun gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes liegen

vom 10.10.2019 bis einschließlich 24.10.2019

in den Geschäftsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Rottenbuch (I. Stock Geschäftsleitung) und im Rathaus Böbing (Erdgeschoss) erneut aus und können von jedem Interessierten zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Verwaltung erläutert die Pläne und gibt Auskunft. Einwendungen, Bedenken, Hinweise oder Anregungen werden zur Niederschrift genommen oder können schriftlich eingereicht werden. Die Unterlagen können auch auf der Homepage www.boebing.de eingesehen werden.

Während der erneuten Auslegungsfrist kann jedermann lediglich Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgeben.

Böbing, den 02.10.2019

Peter Erhard

Erster Bürgermeister