öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der im Betreff genannte Bebauungsplan soll nach Beschluss des Gemeinderates vom 20.12.2021 im vereinfachten Verfahren geändert werden.
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der im Betreff genannte Bebauungsplan soll nach Beschluss des Gemeinderates vom 20.12.2021 im vereinfachten Verfahren geändert werden.