Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) Gemeinde Böbing
Anbringung von Verkehrsschilder „Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinräder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge“, „Forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ und „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ im Gemeindegebiet Böbing