Auffassungen der Vertreter des Bürgerbegehrens und des Kreistags

Zu dem am Sonntag, den 04.12.2022, stattfindenden Bürgerentscheid auf Landkreisebene werden nach § 20 Abs. 3 der Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden des Landreises Weilheim-Schongau nachfolgende Auffassungen des Aktionsbündnisses „Pro Krankenhaus Schongau“ und des Kreistags des Landkreises Weilheim-Schongau bekanntgemacht:

Auffassungen Bürgerentscheid