Bekanntmachung (Plakatierungsverordnung)

für die Verordnung der Gemeinde Böbing über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten (Plakatierungsverordnung)

Der Gemeinderat von Böbing hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2019 die Platkatierungsverordnung beschlossen.

Die Verordnung kann während der Öffnungszeiten in der Gemeinde Böbing (Kanzleizimmer) oder in der Verwaltungsgemeinschaft Rottenbuch (Geschäftsleitung) eingesehen werden.

Verordnung: Verordnung Plakatierung