Übermittlungssperren nach Vorschriften des Bundesmeldegesetzes

Jeder hat nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen (Alters- Ehejubiläum, Religionsgesellschaften, Parteien, Wählergruppen, Adressbuchverlage oder das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr) der Meldebehörde zu widersprechen.

Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf. Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage ihres Ausweisdokumentes bei der Gemeinde Böbing oder Rottenbuch im Einwohnermeldeamt  beantragen.